Die Bestimmung des Familiennamens war bei früheren Eheschließungen kein Problem, da jede Braut ab dem Hochzeitstag den Familiennamen des Bräutigams trug. Die Zeiten, da die Frau Ihren Mädchennamen ablegen und den Nachnamen Ihres Mannes annehmen MUSSTE, sind jedoch vorbei.

Das heutige Namensrecht besagt, dass die Ehepartner freie Namenswahl haben und sich deshalb für den gleichen Familiennamen, unterschiedliche Familiennamen oder aber einen Doppelnamen entscheiden können. Bei Fragen zum Namensrecht kann Ihnen auch Ihr Anwalt weiter helfen.

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