Während noch vor einigen Jahren stets der Familienname des Mannes als künftiger Ehename galt, hat das Brautpaar heute die Wahl, ob es den Nachnamen der Frau oder den des Mannes als seinen gemeinsamen Namen wählen möchte. Trotz der Möglichkeit, dass beide Partner nach der Hochzeit getrennte Nachnamen tragen können, wird auch heute noch häufig ein gleicher Familienname gewählt.
Kommt es wider Erwarten zu einer Scheidung, kann der ursprünglich auf seinen Namen verzichtende Ehepartner seinen früheren Namen (bei Frauen ist dies der Mädchenname oder Geburtsame) wieder annehmen.
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