Wenn Sie sich gemeinsam für einen Familiennamen entschieden haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass einer von Ihnen komplett auf seinen "alten" Nachnamen verzichten muss. Der entsprechende Partner kann diesen nämlich auch vor oder hinter seinen "neuen" Ehenamen setzen lassen. Durch einen solchen Begleitnamen wird aus dem Nachnamen ein Doppelname.
Der Doppelname wird jedoch nicht an die Kinder dieser Ehe weiter gegeben. Diese erhalten mit der Geburt automatisch den Familiennamen. Kinder aus einer früheren Ehe behalten ihren Nachnamen oder nehmen auf Antrag der Eltern den neuen Familiennamen an.
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