Entscheiden Sie und Ihr Partner sich dazu, keinen Ehevertrag abzuschließen, gilt für Sie die Form der Zugewinngemeinschaft. Diese gesetzliche Güterstandsregelung ist vor allem für denjenigen Partner interessant, der während der Ehe kein Geld verdient, sondern sich um Haushalt und Kinder kümmert.

Bei einer Zugewinngemeinschaft steht der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn beiden Partnern je zur Hälfte zu. Desweiteren behalten beide Ehepartner ihr in die Ehe mit eingebrachtes Vermögen. Die Ausnahme: Geschenke fallen nicht unter diese Regel. Diese gehören allein dem jeweils Beschenkten.

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