Auch wenn Sie beide zum jetztigen Zeitpunkt auf rosaroten Wolken schweben, denken Sie bitte auch an den Fall der Fälle – eine mögliche Trennung. Ein Ehevertrag regelt in diesem Fall nicht nur den Güterstand in Form einer Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung, sondern auch weitere Vereinbarungen, wie die Zahlung von Unterhalt.

Wir empfehlen Ihnen: Sorgen Sie bereits vor der Eheschließung für klare Verhältnisse und schließen Sie einige Wochen vor der Hochzeit einen Ehevertrag beim Notar ab. So sind Sie beide gut gerüstet, falls es – wider Erwarten – doch zu einer Scheidung kommen sollte. Ihr Notar berät Sie, welche Form des Güterstandes die für Sie geeignetste ist.

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